Insel oder Haus mit Wald in Finnland kaufen
Laut einer Broschüre des Saaristoasiain neuvottelukunta, eines finnischen Beirats für Inselangelegenheiten, aus dem Jahr 2015 hat Finnland rund 76.000 Inseln, die größer als ein halber Hektar sind.
Wer in Finnland eine Insel oder ein Stück Wald kauft, erwirbt ein Grundstück (kiinteistö) oder eine Teilfläche davon, keine Wohnungsaktien.
Für Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten verlangt das Gesetz keine Genehmigung des finnischen Verteidigungsministeriums, wohl aber für Personen ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und für Organisationen, an denen Beteiligte von außerhalb der EU/des EWR mindestens 10 % halten oder einen vergleichbaren Einfluss haben; auf den Åland-Inseln ist für den Erwerb eines Grundstücks in der Regel auch für EU-Bürger eine Genehmigung der Landesregierung nötig.
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Inseln und Seen in Finnland: die Zahlen
Die Zahl der Inseln stammt aus einer Broschüre, nicht aus einer laufend geführten Statistik. Laut der Broschüre des Saaristoasiain neuvottelukunta (2015) gibt es in Finnland rund 76.000 Inseln mit mehr als einem halben Hektar Fläche und, die kleineren mitgerechnet, insgesamt rund 179.000 Inseln.
Die Broschüre unterscheidet dabei nach Gewässern: 98.050 Inseln liegen in Binnengewässern und 80.897 im Meer. Die Inseln im Meer sind laut Broschüre jeweils größer als ein Ar.
Für Ihre Suche bedeutet das: Eine „Insel in Finnland“ kann in einem See oder im Meer liegen. Ein Beispiel für einen See ist der Saimaa-See in Ostfinnland. Die Inselwelt vor der Küste heißt Schärengarten oder Schären (saaristo), zum Beispiel der Schärengarten von Turku und das Schärenmeer (Saaristomeri). Das Seengebiet im Osten und in der Mitte des Landes wird auf Deutsch oft Finnische Seenplatte genannt.
Auch die Seen lassen sich beziffern. Finnland wird gern „Land der tausend Seen“ genannt. Laut dem Finnish Environment Institute (Suomen ympäristökeskus, SYKE), dem finnischen Umweltinstitut, gibt es in Finnland rund 57.000 Seen mit einer Fläche von mehr als einem Hektar. Kleinere Seen und Teiche gibt es noch deutlich mehr.
Ein verwandtes Stichwort ist das mökki (Ferienhäuschen, oft am See). Laut Statistics Finland (Tilastokeskus), dem finnischen Statistikamt, gab es in Finnland Ende 2025 insgesamt 485.475 Freizeitwohngebäude, also mökki.
Was Sie kaufen: Grundstück, Teilfläche oder Wohnungsaktien
Beim Immobilienkauf in Finnland kommt es darauf an, in welcher rechtlichen Form Sie etwas erwerben.
Wenn Sie ein Stück Land kaufen, etwa eine Insel, ein Ufergrundstück oder Wald, ist Gegenstand des Kaufs ein Grundstück (kiinteistö, eingetragenes Grundstück samt Gebäuden) oder eine Teilfläche davon, keine Wohnungsaktien. Für diesen Kauf gelten die Regeln des Grundstückskaufs.
Zum Vergleich die andere Kaufart: Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilien- oder Reihenhaus kauft, erwirbt in der Regel Aktien eines taloyhtiö (Aktiengesellschaft, der das Wohnhaus gehört), die zur Nutzung einer bestimmten Wohnung berechtigen. Das Gebäude gehört der Gesellschaft, und das Baugrundstück ist entweder ihr eigenes oder gepachtet. Wer dagegen ein Einfamilienhaus oder ein mökki kauft, erwirbt in der Regel ein Grundstück, also Grund und Boden mitsamt den Gebäuden. Kaufform, Steuern und Eintragung unterscheiden sich bei diesen beiden Kaufarten.
Nur einen Teil kaufen: die Teilfläche (määräala)
Nicht immer wird ein ganzes Grundstück verkauft. Wird nur ein Teil davon verkauft, zum Beispiel ein Teil eines Waldstücks oder einer Insel, ist Gegenstand des Kaufs eine määräala, eine noch nicht abgeteilte Teilfläche eines Grundstücks. Für diesen Fall gilt nach dem finnischen Grundstücksgesetzbuch (maakaari 540/1995):
- Der lainhuuto (Eintragung des Eigentums an einem Grundstück) wird für die määräala erteilt und geht auf das Grundstück über, das später daraus gebildet wird (Kapitel 11 § 7).
- Auch eine Pfandeintragung (kiinnitys), wenn das Grundstück als Kreditsicherheit dient, kann für eine määräala bestätigt werden (Kapitel 16 § 1).
- Für die Abtrennung als eigenes Grundstück (lohkominen) bei einer Fläche von 0,1 bis 1 Hektar beträgt die Gebühr des National Land Survey of Finland (Maanmittauslaitos), der finnischen Behörde für Vermessung und Grundstücksregister, 1.470 € (Stand: 1. Januar 2026). Die Gebühren für andere Flächengrößen stehen in der Preisliste des National Land Survey of Finland (Finnisch).
Regeln zur Waldpflege, zur Jagd, zur Fischerei, zu Wasserflächen und zum jokamiehenoikeus (Jedermannsrecht) behandelt dieser Artikel nicht; es empfiehlt sich, sie vor dem Kauf bei den finnischen Behörden zu klären.
Wer darf kaufen? EU, Schweiz, andere Staaten und Åland
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von der Staatsangehörigkeit des Käufers ab – bei Organisationen von den Beteiligungsverhältnissen – sowie davon, ob das Grundstück auf den Åland-Inseln liegt. Einen Überblick über den gesamten Kaufprozess für alle Immobilienarten finden Sie in unserem Artikel Haus in Finnland kaufen.
Deutsche, Österreicher und andere EU-/EWR-Bürger
Deutschland und Österreich gehören zu den 27 Mitgliedstaaten der EU. Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zählen außer den EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen (Stand: Oktober 2026). Deutsche und Österreicher benötigen deshalb als EU-Bürger für den Kauf eines Grundstücks keine Genehmigung des Ministry of Defence (Puolustusministeriö), des finnischen Verteidigungsministeriums; dasselbe gilt für Staatsangehörige des EWR-Staates Liechtenstein. Nach Auskunft des Ministeriums ist auch dann keine Genehmigung erforderlich, wenn ein Käufer die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates und zusätzlich eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Diese Regeln gelten nicht für die Åland-Inseln: Dort setzt der Erwerb eines Grundstücks in der Regel eine Genehmigung der Landesregierung voraus, auch für EU-Bürger (siehe unten).
Schweizer Staatsangehörige
Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR, hat aber bilaterale Abkommen mit der EU geschlossen.
Schweizer Staatsangehörige benötigen keine Genehmigung des Verteidigungsministeriums, wenn das Verlangen einer Genehmigung gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verstoßen würde (Gesetz 470/2019 § 2 Abs. 5). Laut dem National Land Survey of Finland ist das der Fall, wenn ein Schweizer Staatsangehöriger ein Aufenthaltsrecht in Finnland hat und sein Hauptwohnsitz in Finnland liegt. In anderen Situationen, zum Beispiel wenn eine in der Schweiz lebende Person in Finnland einen Freizeitwohnsitz (vapaa-ajan asunto) kauft, kann eine Genehmigung erforderlich sein; das lässt sich beim Verteidigungsministerium klären.
Auf den Åland-Inseln gelten auch für Schweizer Staatsangehörige die dortigen eigenen Regeln (siehe unten).
Käufer ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und Organisationen
Das Gesetz verlangt eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums, wenn eine Person ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit ein Grundstück erwirbt; dasselbe gilt für eine Organisation, an der Beteiligte von außerhalb der EU/des EWR mindestens 10 % halten oder einen vergleichbaren Einfluss haben. Für die Genehmigung gilt:
- Sie betrifft Grundstücke, zum Beispiel ein Einfamilienhaus mit Grundstück oder ein mökki-Grundstück, nicht Wohnungsaktien (asunto-osake, Aktien mit Nutzungsrecht an einer Wohnung).
- Das Gesetz gilt nicht auf den Åland-Inseln, die ein eigenes Grunderwerbsrecht haben.
- Die Genehmigung ist spätestens zwei Monate nach dem Kauf zu beantragen.
- Die Gebühr beträgt 210 € bei Online-Zahlung oder 280 € bei Zahlung gegen Rechnung, jeweils je Grundstückskennung (kiinteistötunnus, Nummer im Grundstücksregister); Stand: 2026.
- Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ändert nichts an der Genehmigungspflicht.
- Wird die Genehmigung nicht erteilt, ist das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung wieder zu veräußern.
Das Gesetz sieht Ausnahmen vor (§ 2). Aktuelle Informationen zum Genehmigungsverfahren veröffentlicht das Verteidigungsministerium auf seiner englischsprachigen Seite.
Seit dem 15. Juli 2025 gilt eine eigene Regel: Das Verteidigungsministerium erteilt keine Genehmigung an Personen, die ausschließlich die russische und/oder die belarussische Staatsangehörigkeit besitzen. Ebenso wenig erhalten Organisationen mit Sitz in diesen Staaten eine Genehmigung oder Organisationen, in denen solche Personen oder Organisationen die Mehrheit haben (Gesetz 470/2019 § 5 a, Regierungsverordnung 840/2025). Die Sperre gilt nicht für Personen, die sowohl beim Erwerb des Grundstücks als auch bei Eingang des Genehmigungsantrags eine gültige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Finnland oder eine von Finnland erteilte Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen. Die Liste der Staaten kann sich ändern.
Sonderfall Åland-Inseln
Auf den Åland-Inseln setzt der Erwerb eines Grundstücks, auch eines mökki-Grundstücks, in der Regel eine Grunderwerbsgenehmigung voraus, wenn der Käufer kein åländisches Heimatrecht besitzt. Die Genehmigung erteilt das Government of Åland (Ålands landskapsregering), die Landesregierung der Åland-Inseln. Das Heimatrecht kann nur ein finnischer Staatsangehöriger erhalten; verlangt werden außerdem grundsätzlich fünf Jahre Wohnsitz auf Åland und zufriedenstellende Schwedischkenntnisse. Ausländische Staatsangehörige können das Heimatrecht also nicht erhalten. Damit benötigen auch deutsche und österreichische EU-Bürger auf Åland in der Regel eine Grunderwerbsgenehmigung.
Der Kauf von Wohnungsaktien erfordert laut Landesregierung keine Genehmigung, es sei denn, die eigene Grunderwerbsgenehmigung der Gesellschaft verlangt dies. Die Regeln auf Åland weichen von denen im übrigen Finnland ab; es empfiehlt sich, sie bei der Landesregierung (Seite auf Schwedisch) zu prüfen.
Insel oder Waldgrundstück kaufen: Ablauf und Kosten
Die wichtigsten Schritte beim Kauf eines Grundstücks:
- Vorvertrag (optional). Ein Vorvertrag bedarf derselben Form wie der Grundstückskauf selbst (Grundstücksgesetzbuch, Kapitel 2 § 7). Er nennt den Tag, bis zu dem der Kauf spätestens abzuschließen ist, sowie die Bedingungen, und er kann auch nur eine der Parteien binden. Ist keine Geltungsdauer vereinbart, gilt er fünf Jahre.
- Kaufvertrag. Der Kaufvertrag (kauppakirja) wird schriftlich geschlossen und von den Parteien unterzeichnet. Er wird entweder von einem public purchase witness (kaupanvahvistaja) bestätigt, der Grundstückskäufe bezeugt und Identität und Form prüft, oder im elektronischen Kaufdienst (Property Transaction Service) des National Land Survey of Finland abgeschlossen (Grundstücksgesetzbuch, Kapitel 2 § 1). Aus dem Vertrag gehen der Übertragungszweck, das Grundstück, Verkäufer und Käufer sowie der Kaufpreis und eine etwaige sonstige Gegenleistung hervor.
- Elektronisch oder vor Ort. Im elektronischen Kaufdienst melden Sie sich mit finnischen Zugangsmitteln für die starke Authentifizierung an; ausländische Identifizierungsverfahren lassen sich dort nicht verwenden. Ohne finnische Zugangsmittel wird der Kauf in Anwesenheit eines kaupanvahvistaja oder über einen Bevollmächtigten geschlossen. Laut der Anleitung des National Land Survey of Finland kann der Käufer einen Bevollmächtigten mit dem Kauf beauftragen. Die Kaufvollmacht kann auch elektronisch unterzeichnet werden; darin sind der Bevollmächtigte und das Grundstück anzugeben. Ein Käufer ohne finnische Personenkennung (henkilötunnus) kann auch ohne sie als Partei im Kaufvertrag angegeben werden. Der Kauf kann auch bei einem kaupanvahvistaja in einer finnischen Auslandsvertretung bestätigt werden.
- Übertragungssteuer. Beim Kauf eines Grundstücks beträgt die Übertragungssteuer (varainsiirtovero), die der Käufer zahlt, 3 %. Ein Rechenbeispiel mit einem runden Beispielpreis: Bei 100.000 € Kaufpreis wären es 3.000 €. Laut der Anleitung der finnischen Steuerverwaltung registriert sich ein ausländischer Käufer ohne finnische Personenkennung vor dem Kauf als Kunde der Steuerverwaltung. Die Registrierung wird mit einem formlosen schriftlichen Antrag beantragt, dem eine Kopie des Reisepasses und gegebenenfalls eine Vollmacht beigefügt werden; beantragen kann sie auch ein vom Käufer bevollmächtigter Vertreter. Nach der Registrierung erhält der Käufer eine künstliche Personenkennung für die Erklärung der Übertragungssteuer sowie eine persönliche Referenznummer für die Übertragungssteuer. Die Übertragungssteuer kann erst nach der Registrierung erklärt und bezahlt werden.
- Eintragung (lainhuuto). Der Käufer eines Grundstücks ist gesetzlich verpflichtet, den lainhuuto innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung des Kaufvertrags zu beantragen. Die Übertragungssteuer ist vor dem Antrag auf lainhuuto zu bezahlen.
- Genehmigung, wo das Gesetz sie verlangt. Für Personen ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und für Organisationen, an denen Beteiligte von außerhalb der EU/des EWR mindestens 10 % halten oder einen vergleichbaren Einfluss haben, ist die Genehmigung des Verteidigungsministeriums spätestens zwei Monate nach dem Kauf zu beantragen. Auf den Åland-Inseln gelten eigene Regeln; dort setzt der Erwerb eines Grundstücks in der Regel eine Genehmigung der Landesregierung voraus, wenn der Käufer kein åländisches Heimatrecht besitzt.
- Gebühren. Der National Land Survey of Finland erhebt unter anderem Gebühren für den lainhuuto und für die Bestätigung durch den kaupanvahvistaja (siehe Tabelle).
- Grundsteuer. Als Eigentümer zahlen Sie jährlich Grundsteuer (kiinteistövero). Die Steuersätze bewegen sich 2026 in folgenden Spannen: für Grund und Boden 1,30–2,00 %, für dauerhaft bewohnte Wohngebäude 0,41–1,00 % und für sonstige Wohngebäude 0,93–2,00 %. Zu den sonstigen Wohngebäuden zählen laut Finnish Tax Administration (Verohallinto), der finnischen Steuerverwaltung, Freizeitwohnsitze. Die Steuer für das ganze Jahr zahlt, wer am 1. Januar Eigentümer ist. Beträgt die Steuer mindestens 170 €, wird sie automatisch in zwei Raten aufgeteilt.
- Mängel nach dem Kauf. Einen Qualitätsmangel hat der Käufer innerhalb angemessener Zeit anzuzeigen, grundsätzlich spätestens fünf Jahre nach Übergabe des Besitzes. Hat der Verkäufer grob fahrlässig oder unredlich gehandelt, gilt diese Frist nicht in gleicher Weise.
Wenn Sie über einen Immobilienmakler kaufen: In Finnland darf die Vermittlung von Grundstücken und Wohnungsaktien zur Erzielung von Einkünften oder eines sonstigen wirtschaftlichen Vorteils nur ein Maklerunternehmen betreiben, das im Register der Maklerunternehmen eingetragen ist (Gesetz 1075/2000). Das Gesetz sieht Ausnahmen vor.
Kaufnebenkosten beim Grundstückskauf (Auswahl)
| Posten | Betrag | Stand und Quelle |
|---|---|---|
| Übertragungssteuer (varainsiirtovero) | 3 % | Finnish Tax Administration |
| lainhuuto (Eintragung des Eigentums an einem Grundstück) | 172 € | National Land Survey of Finland, Preisliste, Stand: 1. Oktober 2026 |
| Bestätigung durch den kaupanvahvistaja (public purchase witness) | 143 € | National Land Survey of Finland, Preisliste, Stand: 1. Oktober 2026 |
| Grundsteuer (kiinteistövero, jährlich), sonstige Wohngebäude | 0,93–2,00 % | Finnish Tax Administration, Spanne 2026 |
Auch im Land Ihres Wohnsitzes können steuerliche Regeln gelten; es empfiehlt sich, dies bei der dortigen Steuerbehörde zu prüfen.
Insel kaufen in Finnland: Preise für Grundstücke am Wasser und auf dem Land
Der National Land Survey of Finland veröffentlicht eine Kaufpreisstatistik. Alle folgenden Zahlen sind Mediane: Die Hälfte der Verkäufe lag darüber, die Hälfte darunter. Es handelt sich um Kaufpreise je Grundstück, nicht um Quadratmeterpreise. Die Statistik umfasst Grundstücke auf eigenem Grund und Boden, die als Ganzes verkauft wurden, sowie Teilflächen (määräala); Wohnungsaktien und Häuser auf gepachtetem Grund sind nicht enthalten.
Laut der Mitteilung des National Land Survey of Finland vom 25. Februar 2026 lag der Medianpreis eines bebauten Wohngrundstücks mit kleinem Wohngebäude (asuinpientalokiinteistö; Einfamilien- und ähnliche Häuser) 2025 landesweit bei 150.000 €. Bebaute Feriengrundstücke (lomakiinteistö), die ans Ufer grenzen, kosteten im Median 92.000 € in Gebieten mit Gesamt- oder Uferplan (yleis- tai ranta-asemakaava-alue) und 74.000 € im dünn besiedelten ländlichen Gebiet (haja-asutusalue).
Haus auf dem Land: Wohngrundstücke im dünn besiedelten Gebiet
Für ein Haus auf dem Land ist die Statistik zum dünn besiedelten ländlichen Gebiet aufschlussreich. Laut National Land Survey of Finland lag der Medianpreis eines bebauten Wohngrundstücks mit kleinem Wohngebäude dort 2025 landesweit bei 107.000 € (5.755 Verkäufe). Je nach Region reichte er von rund 54.000 € in Satakunta bis 210.000 € in Uusimaa. Zum Vergleich: In Gebieten mit detailliertem Ortsplan (asemakaava) lag der Median landesweit bei 177.000 € (8.643 Verkäufe).
Bebaute Wohngrundstücke mit kleinem Wohngebäude (asuinpientalokiinteistö) im dünn besiedelten ländlichen Gebiet (haja-asutusalue), 2025: Anzahl der Verkäufe und Median des Kaufpreises je Grundstück (Quelle: National Land Survey of Finland)
| Region (maakunta) | Verkäufe | Median |
|---|---|---|
| Ganz Finnland | 5.755 | 107.000 € |
| Uusimaa | 816 | 210.000 € |
| Pirkanmaa | 531 | 140.000 € |
| Varsinais-Suomi | 583 | 120.000 € |
| Pohjois-Pohjanmaa | 499 | 118.000 € |
| Kanta-Häme | 216 | 109.000 € |
| Kainuu | 69 | 100.000 € |
| Päijät-Häme | 269 | 98.000 € |
| Pohjois-Savo | 359 | 97.500 € |
| Keski-Suomi | 297 | 90.000 € |
| Keski-Pohjanmaa | 85 | 82.000 € |
| Finnisch-Lappland | 263 | 80.000 € |
| Etelä-Karjala | 108 | 72.950 € |
| Pohjanmaa | 291 | 70.000 € |
| Etelä-Savo | 184 | 70.000 € |
| Pohjois-Karjala | 257 | 65.000 € |
| Kymenlaakso | 191 | 58.000 € |
| Etelä-Pohjanmaa | 322 | 55.000 € |
| Satakunta | 325 | 54.448 € |
Ob zu diesen Grundstücken Wald oder Ufer gehört, geht aus diesen Zahlen nicht hervor.
Grundstück am Wasser: bebaute Feriengrundstücke am Ufer
Die zweite Statistik betrifft bebaute Feriengrundstücke (lomakiinteistö) unter 2 Hektar, die ans Ufer grenzen. Größere Grundstücke sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Tabelle zeigt eine Auswahl; Regionen mit weniger als 30 Verkäufen in einer Spalte sind nicht aufgeführt.
Bebaute Feriengrundstücke (lomakiinteistö) unter 2 Hektar am Ufer, 2025: Anzahl der Verkäufe und Median des Kaufpreises je Grundstück (Quelle: National Land Survey of Finland)
| Region (maakunta) | Gebiete mit Gesamt- oder Uferplan (yleis- tai ranta-asemakaava-alue): Verkäufe | Median | Dünn besiedeltes ländliches Gebiet (haja-asutusalue): Verkäufe | Median |
|---|---|---|---|---|
| Ganz Finnland | 2.741 | 92.000 € | 851 | 74.000 € |
| Uusimaa | 109 | 183.000 € | 81 | 150.000 € |
| Varsinais-Suomi | 242 | 145.000 € | 76 | 110.000 € |
| Etelä-Savo | 323 | 90.000 € | 54 | 55.500 € |
| Finnisch-Lappland | 111 | 60.000 € | 113 | 50.000 € |
| Pohjois-Karjala | 193 | 57.000 € | 33 | 34.000 € |
Der Median ist ein Kaufpreis je Grundstück, kein Quadratmeterpreis. Größe und Zustand der Objekte sind unterschiedlich.
Für das laufende Jahr gibt es einen Teiljahreswert: Laut National Land Survey of Finland belebte sich der Handel mit Ferienhäusern am Ufer Anfang 2026. Von Januar bis Mai 2026 wurden bei bebauten Feriengrundstücken am Ufer in Gebieten mit Gesamt- oder Uferplan 783 Verkäufe gezählt; der Median lag bei 90.000 €. Es handelt sich um einen Wert für Januar bis Mai 2026, nicht um einen Jahreswert.
In diesem Artikel gibt es keine gesonderten Preisangaben zu Inseln oder zu Waldgrundstücken. Die Zahlen oben beschreiben nur die genannten Kategorien der Statistik des National Land Survey of Finland.
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Bauen auf einer Insel oder einem Waldgrundstück
Bei einem unbebauten Grundstück stellt sich die Frage nach dem Bauplatz. Für einen Bauplatz außerhalb eines Gebiets mit detailliertem Ortsplan (asemakaava-alue) nennt § 45 des finnischen Baugesetzes (rakentamislaki 751/2023) unter anderem diese Voraussetzungen:
- eine Fläche von mindestens 1.000 m²
- Gebäude mindestens 4 m von der Grundstücksgrenze entfernt
- eine Zufahrt sowie Lösungen für Wasser, Abwasser und Regenwasser
- keine Beeinträchtigung der Nachbarn
- Einfügung in das Landschaftsbild
In einem Gebiet mit Planungsbedarf (suunnittelutarvealue) gelten zusätzlich eigene Voraussetzungen (§ 46). Die Liste ist nicht abschließend.
Das Baugesetz ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die Regeln zum Bauen wurden damals aus dem bisherigen Gesetz über Landnutzung und Bauen (maankäyttö- ja rakennuslaki) herausgelöst; dessen verbliebener Teil heißt seitdem alueidenkäyttölaki (Gesetz über die Gebietsnutzung).
Es empfiehlt sich, vor dem Kauf zu klären, ob und was auf einem bestimmten Grundstück gebaut werden darf.
Wie es weitergeht
Der Kauf ist nur der erste Schritt. Einen Überblick über den gesamten Kaufprozess in Finnland finden Sie in unserem Artikel Haus in Finnland kaufen.
FAQ
Kann man in Finnland eine Insel kaufen?
Für Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten ist der Kauf einer Insel außerhalb von Åland ohne Genehmigung des finnischen Verteidigungsministeriums möglich. Das Gesetz verlangt eine Genehmigung für Käufer ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und für Organisationen, an denen Beteiligte von außerhalb der EU/des EWR mindestens 10 % halten oder einen vergleichbaren Einfluss haben. Auf Åland ist für den Erwerb eines Grundstücks in der Regel eine Genehmigung der Landesregierung nötig, auch für EU-Bürger.
Was kostet eine Insel in Finnland?
In diesem Artikel gibt es keine gesonderten Preisangaben zu Inseln. Laut National Land Survey of Finland lag der Median für bebaute, ans Ufer grenzende Feriengrundstücke unter 2 Hektar 2025 landesweit bei 92.000 € in Gebieten mit Gesamt- oder Uferplan und bei 74.000 € im dünn besiedelten ländlichen Gebiet. Das ist ein Kaufpreis je Grundstück; Größe und Zustand der Objekte sind unterschiedlich.
Darf ich auf einer Insel oder einem Waldgrundstück bauen?
Für einen Bauplatz außerhalb eines Gebiets mit detailliertem Ortsplan nennt das finnische Baugesetz (§ 45) unter anderem diese Voraussetzungen: mindestens 1.000 m² Fläche, mindestens 4 m Abstand der Gebäude zur Grundstücksgrenze, eine Zufahrt sowie Lösungen für Wasser, Abwasser und Regenwasser, keine Beeinträchtigung der Nachbarn und Einfügung in das Landschaftsbild. In einem Gebiet mit Planungsbedarf gelten zusätzlich eigene Voraussetzungen (§ 46). Mehr dazu im Abschnitt „Bauen auf einer Insel oder einem Waldgrundstück“.
Kann ich als Schweizer eine Insel in Finnland kaufen?
Schweizer Staatsangehörige benötigen keine Genehmigung des Verteidigungsministeriums, wenn das Verlangen einer Genehmigung gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verstoßen würde. Laut dem National Land Survey of Finland ist das der Fall, wenn ein Schweizer Staatsangehöriger ein Aufenthaltsrecht in Finnland hat und sein Hauptwohnsitz in Finnland liegt. In anderen Situationen, zum Beispiel wenn eine in der Schweiz lebende Person in Finnland einen Freizeitwohnsitz kauft, kann eine Genehmigung erforderlich sein; das lässt sich beim Verteidigungsministerium klären.
Für Organisationen, an denen Beteiligte von außerhalb der EU/des EWR mindestens 10 % halten oder einen vergleichbaren Einfluss haben, verlangt das Gesetz eine Genehmigung; auf Åland ist für den Erwerb eines Grundstücks in der Regel eine Genehmigung der Landesregierung nötig.
Gelten auf Åland andere Regeln?
Auf den Åland-Inseln gilt ein eigenes Grunderwerbsrecht: Der Erwerb eines Grundstücks setzt in der Regel eine Genehmigung der Landesregierung voraus, wenn der Käufer kein åländisches Heimatrecht besitzt. Dieses Heimatrecht kann nur ein finnischer Staatsangehöriger erhalten; deshalb benötigen auch Deutsche und Österreicher in der Regel eine Genehmigung. Einzelheiten veröffentlicht die Landesregierung der Åland-Inseln (auf Schwedisch).
Weiterführende Artikel
- Ferienhaus in Finnland kaufen: Mökki am See mit Sauna
- Haus in Finnland kaufen: Was Sie beachten sollten
- Immobilienpreise in Finnland: Was kostet ein Haus?
- Nebenkosten beim Hauskauf in Finnland: Steuern und Gebühren
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Quellen
- Saaristoasiain neuvottelukunta: Suomi – saarten ja vetten maa, Broschüre 2015 (Finnisch)
- Finnish Environment Institute (SYKE): Kuinka paljon järvissä on vettä? und Vesistöjen perustietovaranto (Finnisch)
- Statistics Finland (Tilastokeskus): Kesä tilastojen valossa (Finnisch) und StatFin, Tabelle 15f7
- National Land Survey of Finland (Maanmittauslaitos): Public purchase witnessing und Property Transaction Service (Englisch)
- National Land Survey of Finland, Property Transaction Service: Authentication and payment (Englisch)
- National Land Survey of Finland: Anleitung für den kaupanvahvistaja, 4.9.2026 (Finnisch)
- National Land Survey of Finland: Preisliste Grundstücke und Preisliste Vermessungsleistungen (Finnisch)
- National Land Survey of Finland: Kaufpreisstatistik 2025, Mitteilung vom 25.02.2026 und Mitteilung zum Handel mit Ferienhäusern 2026 (Finnisch)
- National Land Survey of Finland: Statistikdienst Grundstückskäufe (REST) und Statistiken zu Grundstückskäufen (Finnisch)
- National Land Survey of Finland: Änderung des Gesetzes über die Genehmigungspflicht beim Grundstückserwerb ab 15.07.2025 (Finnisch)
- Ministry of Defence (Puolustusministeriö): Authorisation to non-EU and non-EEA buyers to buy real estate (Englisch) und Kiinteistönostajien luvat (Finnisch)
- Europäische Union: EU countries (Englisch); EFTA: EEA Agreement (Englisch)
- Government of Åland (Ålands landskapsregering): Jordförvärv på Åland, Åländsk hembygdsrätt und ÅFS 2024:68 (Schwedisch)
- Finnish Tax Administration (Verohallinto): Transfer tax – buying real property und Buyers from outside Finland (Englisch)
- Finnish Tax Administration: Real estate tax rates und Paying real estate tax (Englisch)
- Finlex: Gesetz 470/2019, Gesetz 328/2025, Regierungsverordnung 840/2025, Gesetz 1075/2000, Maakaari 540/1995, Rakentamislaki 751/2023, Gesetz 1599/2009 (Finnisch bzw. Schwedisch)
Stand der Informationen: Oktober 2026. Regeln und Preise können sich ändern; bitte prüfen Sie aktuelle Angaben bei den oben genannten Quellen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Home Of Homes ist eine Plattform, kein Immobilienmakler.
