Ferienhaus in Finnisch-Lappland kaufen: Preise, Polarlicht
Beim Kauf eines Ferienhauses in Finnisch-Lappland, der nördlichsten Region Finnlands, gilt eine finnische Grundregel: Ein mökki (Ferienhäuschen, oft am See) oder ein Einfamilienhaus wird in Finnland in der Regel als Grundstück (kiinteistö, eingetragenes Grundstück samt Gebäuden) gekauft. Für den Erwerb eines Grundstücks verlangt das Gesetz eine Genehmigung des finnischen Verteidigungsministeriums, wenn der Käufer keine EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit besitzt, ebenso für bestimmte Organisationen; für Wohnungsaktien (asunto-osake, Aktien mit Nutzungsrecht an einer Wohnung) gilt das Gesetz nicht, ebenso wenig auf den Åland-Inseln, die eigene Regeln haben. Laut dem National Land Survey of Finland (Maanmittauslaitos) lag der Medianpreis bebauter, ans Ufer grenzender Ferienhausgrundstücke in Lappland 2025 in Gebieten mit General- oder Uferbebauungsplan bei 60.000 € je Grundstück.
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Finnisch-Lappland kurz erklärt: Lage, Licht und Jahreszeiten
Lappland ist die nördlichste Region Finnlands. Da der Name „Lappland“ auch für den Norden Schwedens verwendet wird, ein Hinweis vorab: Dieser Artikel behandelt Finnisch-Lappland und enthält keine Angaben zu Lappland in Schweden.
Wie hell oder dunkel es im Norden Finnlands ist, beschreibt das Finnish Meteorological Institute (Ilmatieteen laitos), der finnische Wetterdienst. Um die Sommersonnenwende ist der Tag in Helsinki fast 19 Stunden lang. Die Grenze der hellen Nächte (yötön yö, Sommerwochen, in denen es nicht dunkel wird) verläuft am Polarkreis auf Höhe von Rovaniemi, helle Nächte gibt es aber auch südlich des Polarkreises, auf der Linie Tornio–Kuusamo.
Für Nuorgam nennt das Finnish Meteorological Institute folgende Daten: Dort beginnen die hellen Nächte am 16. Mai und enden am 29. Juli. Der kaamos (dunkle Jahreszeit mit sehr kurzen Tagen) dauert dort vom 25. November bis 17. Januar. Diese Daten gelten für Nuorgam und lassen sich nicht auf ganz Lappland übertragen.
Auch zu den Sommertemperaturen gibt es Messwerte. Nach der Vergleichsperiode 1991–2020 des Finnish Meteorological Institute liegt die mittlere Julitemperatur an der Messstation Rovaniemi Flughafen bei 15,6 °C. Zum Vergleich: In Helsinki (Messstation Kaisaniemi) sind es 18,1 °C.
Im selben Bericht des Finnish Meteorological Institute (Vergleichsperiode 1991–2020) liegt die mittlere Julitemperatur an der Messstation Inari Ivalo Flughafen bei 14,3 °C (Mittel der Tageshöchstwerte 19,1 °C) und an der Messstation Kemi-Tornio Flughafen bei 16,0 °C (Mittel der Tageshöchstwerte 20,6 °C).
Polarlichter in Finnisch-Lappland: wo und wann sie zu sehen sind
Laut dem Finnish Meteorological Institute sind Polarlichter in Finnland am häufigsten im nördlichen Lappland zu sehen. In klaren und dunklen Nächten werden sie, überwiegend auf Grundlage von Beobachtungen aus den 1990er-Jahren, in der Gegend von Kilpisjärvi im Durchschnitt in drei von vier Nächten beobachtet und in der Gegend von Sodankylä im Durchschnitt in jeder zweiten Nacht. Ihre Häufigkeit hängt von der Sonnenaktivität ab.
Diese Anteile beziehen sich also auf klare, dunkle Nächte, nicht auf alle Nächte des Jahres.
Weiter südlich werden Polarlichter seltener: Im Gebiet Oulu–Kuusamo zeigen sie sich nach denselben Angaben in jeder vierten Nacht, und ganz im Süden Finnlands, in der Gegend von Helsinki, ist statistisch gesehen nur eine Nacht im Monat für eine Beobachtung möglich.
Tourismus im Jahreslauf: was die Statistik zeigt
Laut Statistics Finland (Tilastokeskus), dem finnischen Statistikamt, wurden 2025 in den Beherbergungsbetrieben Lapplands rund 3,4 Mio. Übernachtungen verzeichnet, davon entfielen rund 62 % auf ausländische Reisende. Der stärkste Monat war der Dezember mit rund 622.000 Übernachtungen. Die Monate Januar bis März sowie der Dezember machten zusammen rund 57 % der Übernachtungen des Jahres 2025 aus.
Zur Einordnung: Die Statistik erfasst Beherbergungsbetriebe mit mindestens 20 Betten (oder mit Stellplätzen für Wohnwagen und Wohnmobile mit Stromanschluss) und keine Vermittlungsdienste. Über die Nachfrage nach Ferienhäusern zur Miete, über deren Auslastung oder über Mieteinnahmen sagen diese Zahlen nichts aus.
Was man in Lappland kaufen kann: Grundstück oder Wohnungsaktien
Beim Immobilienkauf in Finnland kommt es weniger auf den Haustyp an als auf die rechtliche Form dessen, was Sie kaufen. Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilien- oder Reihenhaus kauft, erwirbt in der Regel Aktien eines taloyhtiö (Aktiengesellschaft, der das Wohnhaus gehört), die zur Nutzung einer bestimmten Wohnung berechtigen. Das Gebäude gehört der Gesellschaft, und das Baugrundstück ist entweder ihr eigenes oder gepachtet.
Wer ein Einfamilienhaus oder ein mökki kauft, erwirbt dagegen in der Regel ein Grundstück, also Grund und Boden mitsamt den Gebäuden. Kaufform, Steuern und Eintragung unterscheiden sich bei diesen beiden Kaufarten. Diese Regeln gelten für ganz Finnland; wie viele Ferienobjekte in Lappland als Grundstück und wie viele als Wohnungsaktien verkauft werden, geht aus diesem Artikel nicht hervor.
| Grundstück (kiinteistö) | Wohnungsaktien (asunto-osake) | |
|---|---|---|
| Was Sie erwerben | Grund und Boden mitsamt den Gebäuden | Aktien eines taloyhtiö, die zur Nutzung einer bestimmten Wohnung berechtigen |
| Typische Objekte | mökki, Einfamilienhaus | Wohnung in einem Mehrfamilien- oder Reihenhaus |
| Kaufform | schriftlicher Kaufvertrag, bestätigt durch einen public purchase witness (kaupanvahvistaja, bezeugt Grundstückskäufe), oder elektronischer Kaufdienst | – |
| lainhuuto (Eintragung des Eigentums an einem Grundstück) | innerhalb von 6 Monaten zu beantragen | – |
| Übertragungssteuer (varainsiirtovero) | 3 % | 1,5 % |
| Genehmigung des Verteidigungsministeriums für Käufer ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit | erforderlich (gilt nicht auf den Åland-Inseln, dort eigene Regeln) | nicht erforderlich (auf den Åland-Inseln gelten eigene Regeln, siehe unten) |
Laut Statistics Finland gab es Ende 2025 in ganz Finnland 485.475 Freizeitwohngebäude (vapaa-ajan asuinrakennus), also mökki. Für Lappland allein liegt in diesem Artikel keine Zahl vor.
Bauplatz außerhalb eines Bebauungsplans
Für einen Bauplatz außerhalb eines Gebiets mit Bebauungsplan (asemakaava-alue) nennt § 45 des finnischen Baugesetzes (Rakentamislaki 751/2023) unter anderem folgende Voraussetzungen:
- eine Fläche von mindestens 1.000 m²
- Gebäude mindestens 4 m von der Grundstücksgrenze entfernt
- eine Zufahrt sowie Lösungen für Wasser, Abwasser und Regenwasser
- keine Beeinträchtigung der Nachbarn
- Einfügung in das Landschaftsbild
In Gebieten mit Planungsbedarf (suunnittelutarvealue) gilt zusätzlich § 46. Aktuelle Informationen zum Genehmigungsverfahren für Grundstückskäufe stellt das Ministry of Defence (Puolustusministeriö), das finnische Verteidigungsministerium, bereit (auf Englisch).
Was kostet ein Ferienhaus oder Haus in Lappland? Preise 2025
Für Lappland gibt es mehrere amtliche Statistiken, die unterschiedliche Dinge messen. Statistics Finland weist für Wohnungsaktien einen Durchschnittspreis je Quadratmeter aus, das National Land Survey of Finland für Grundstücke einen Medianpreis je Grundstück. Diese Werte lassen sich nicht direkt miteinander vergleichen; die Tabelle zeigt sie deshalb getrennt nach Statistik, jeweils für Lappland, ganz Finnland und die Stadt Rovaniemi.
Immobilienpreise 2025: Lappland, ganz Finnland und Rovaniemi (Zahl der Verkäufe in Klammern, soweit angegeben)
| Objekt und Statistik (Quelle) | Kennzahl | Lappland | Ganz Finnland | Rovaniemi (Stadt) |
|---|---|---|---|---|
| (1) Alte Wohnungen in Mehrfamilien- und Reihenhäusern, als Wohnungsaktien (asunto-osake) verkauft; Statistics Finland | Durchschnitt €/m² | 1.547 €/m² (1.861) | 2.594 €/m² | 1.953 €/m² (1.185) |
| (2) Bebaute, ans Ufer grenzende Ferienhausgrundstücke (lomakiinteistö, unter 2 ha) in Gebieten mit General- oder Uferbebauungsplan (yleis- ja ranta-asemakaava-alue); National Land Survey of Finland | Median je Grundstück | 60.000 € (111) | 92.000 € (2.741) | – |
| (3) Wie (2), in Gebieten außerhalb von General- und Uferbebauungsplänen (haja-asutusalue) | Median je Grundstück | 50.000 € (113) | 74.000 € (851) | – |
| (4) Bebaute Wohngrundstücke mit Kleinhaus (asuinpientalokiinteistö) in Gebieten mit Bebauungsplan (asemakaava-alue); National Land Survey of Finland | Median je Grundstück | 121.000 € (268) | 177.000 € (8.643) | 169.000 € |
| (5) Wie (4), in Gebieten außerhalb von Bebauungsplänen (haja-asutusalue) | Median je Grundstück | 80.000 € (263) | 107.000 € (5.755) | – |
Alle Werte 2025. Die Zeilen 2–5 enthalten keine Wohnungen in einem taloyhtiö; sie erfassen nur Grundstücke auf eigenem Grund (oma tontti), nicht auf gepachtetem Grund (vuokratontti). Ein asuinpientalokiinteistö ist eine Statistikkategorie des National Land Survey of Finland für bebaute Wohngrundstücke mit kleinen Wohnhäusern; sie ist nicht gleichbedeutend mit „Einfamilienhaus“. „–“ bedeutet, dass hier kein Wert gezeigt wird.
Wohnungsaktien. In Lappland lag der durchschnittliche Quadratmeterpreis alter Wohnungsaktien 2025 bei 1.547 €, in ganz Finnland bei 2.594 € (Statistics Finland). In Rovaniemi waren es 1.953 €/m². Es handelt sich um Durchschnittswerte, nicht um Medianwerte, und sie betreffen Wohnungen in Mehrfamilien- und Reihenhäusern, keine mökki. Zum Vergleich: In der Hauptstadtregion Helsinki (Helsinki, Espoo, Vantaa und Kauniainen) lag der Durchschnitt bei 4.270 €/m², im übrigen Finnland bei 1.860 €/m².
Ferienhausgrundstücke am Ufer. Laut der Kaufpreisstatistik des National Land Survey of Finland lag der Medianpreis bebauter, ans Ufer grenzender Ferienhausgrundstücke unter 2 Hektar 2025 in Lappland in Gebieten mit General- oder Uferbebauungsplan bei 60.000 € und außerhalb dieser Gebiete bei 50.000 € je Grundstück. Landesweit lagen die entsprechenden Mediane bei 92.000 € und 74.000 €. Der Median bezieht sich auf den Kaufpreis je Grundstück, nicht auf einen Quadratmeterpreis, und Größe und Zustand der Objekte unterscheiden sich. Die gezeigten Zahlen für Ferienhausgrundstücke betreffen nur Grundstücke, die ans Ufer grenzen.
Wohngrundstücke mit Kleinhaus. Der Medianpreis bebauter Wohngrundstücke mit Kleinhaus (asuinpientalokiinteistö) lag 2025 in Lappland in Gebieten mit Bebauungsplan bei 121.000 € und außerhalb davon bei 80.000 €, landesweit bei 177.000 € und 107.000 €. Für die Stadt Rovaniemi lag der Median 2025 in Gebieten mit Bebauungsplan bei 169.000 €.
Laut der Gemeindetabelle von Statistics Finland gab es 2025 zum Beispiel in Kittilä (26 Verkäufe), Inari (45) und Sodankylä (47) nur wenige Verkäufe alter Wohnungsaktien; ihre durchschnittlichen Quadratmeterpreise werden deshalb nicht als Preisniveau dieser Gegenden gezeigt.
Dieser Artikel beschreibt keine einzelnen Urlaubsorte; die Preisstatistiken werden für die Region Lappland und für Rovaniemi gezeigt.
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Wer darf in Lappland kaufen und braucht man eine Genehmigung?
Ob Sie für ein mökki-Grundstück in Lappland eine Genehmigung brauchen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und davon, ob Sie ein Grundstück oder Wohnungsaktien kaufen. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen, verlangt das finnische Gesetz keine Genehmigung des Verteidigungsministeriums. Für Käufer ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit gilt beim Erwerb eines Grundstücks eine Genehmigungspflicht, beim Kauf von Wohnungsaktien nicht. Das Gesetz gilt nicht auf den Åland-Inseln, die eigene Regeln haben.
Käufer ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit
Das Gesetz verlangt eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums, wenn eine Person ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit ein Grundstück erwirbt. Für ein Ferienhaus in Lappland bedeutet das:
- Die Genehmigungspflicht betrifft Grundstücke, zum Beispiel ein Einfamilienhaus mit Grundstück oder ein mökki-Grundstück, nicht Wohnungsaktien.
- Die Genehmigung ist spätestens 2 Monate nach dem Kauf zu beantragen.
- Die Gebühr beträgt 210 € bei Online-Zahlung oder 280 € gegen Rechnung, jeweils je Grundstückskennung (2026).
- Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Finnland hebt die Genehmigungspflicht nicht auf.
- Wird die Genehmigung nicht erteilt, ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung weiterzuveräußern.
Ausnahmen richten sich nach dem Wortlaut von § 2 des Gesetzes 470/2019. Auf den Åland-Inseln gilt dieses Gesetz nicht (siehe unten).
Organisationen
Die Genehmigungspflicht gilt auch für Organisationen, an denen Beteiligte von außerhalb der EU und des EWR mindestens 10 % halten oder einen vergleichbaren Einfluss haben.
Doppelte Staatsangehörigkeit
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums ist keine Genehmigung erforderlich, wenn der Käufer die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzt, auch wenn er zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzt.
Russland und Belarus
Seit dem 15. Juli 2025 erteilt das Verteidigungsministerium keine Genehmigung für den Erwerb eines Grundstücks an Personen, deren einzige Staatsangehörigkeit oder deren sämtliche Staatsangehörigkeiten russisch oder belarussisch sind. Ebenso wenig erhalten Organisationen mit Sitz in diesen Ländern eine Genehmigung, auch nicht solche, die von diesen Personen oder Organisationen mehrheitlich beherrscht werden (§ 5a des Gesetzes 470/2019, Regierungsverordnung 840/2025). Diese Sperre gilt nicht für Personen, die sowohl beim Erwerb des Grundstücks als auch bei Eingang des Genehmigungsantrags eine gültige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Finnland oder eine von Finnland erteilte Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen. Die Liste der Staaten kann sich ändern.
Schweizer Staatsangehörige
Schweizer Staatsangehörige brauchen keine Genehmigung des Verteidigungsministeriums, wenn eine Genehmigungspflicht dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz widersprechen würde (§ 2 Abs. 5 des Gesetzes 470/2019). Nach Angaben des National Land Survey of Finland ist das der Fall, wenn eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht in Finnland hat und ihr Hauptwohnsitz in Finnland liegt. In anderen Fällen, zum Beispiel wenn jemand mit Wohnsitz in der Schweiz einen Freizeitwohnsitz (vapaa-ajan asunto) in Finnland kauft, kann eine Genehmigung erforderlich sein; das lässt sich beim Verteidigungsministerium klären.
Åland-Inseln: eigene Regeln
Auf den Åland-Inseln setzt der Erwerb eines Grundstücks (auch eines mökki-Grundstücks) in der Regel eine Erwerbsgenehmigung des Government of Åland (Ålands landskapsregering), der Landesregierung der Åland-Inseln, voraus, wenn der Käufer kein åländisches Heimatrecht besitzt. Der Kauf von Wohnungsaktien erfordert nach Angaben der Landesregierung keine Genehmigung, es sei denn, die eigene Erwerbsgenehmigung der Gesellschaft sieht dies vor. Die Regeln auf Åland weichen von denen auf dem finnischen Festland ab; es empfiehlt sich, sie bei der Landesregierung zu prüfen.
Das åländische Heimatrecht kann nur eine Person mit finnischer Staatsangehörigkeit erhalten; außerdem werden in der Regel fünf Jahre Wohnsitz auf Åland und ausreichende Schwedischkenntnisse vorausgesetzt.
Eigentum allein ist kein Grund für eine Aufenthaltserlaubnis
Nach Angaben des Finnish Immigration Service (Maahanmuuttovirasto, Migri), der finnischen Einwanderungsbehörde, ist das Eigentum an Grund und Boden, an einem Grundstück oder an Wohnungsaktien in Finnland für sich allein kein ausreichender Grund für eine Aufenthaltserlaubnis oder die Staatsangehörigkeit. Es empfiehlt sich, die Regeln für Ihre Situation beim Finnish Immigration Service (Migri) zu prüfen.
Kauf und Kosten im Überblick
Kaufvertrag. Ein Grundstückskauf wird schriftlich geschlossen, von den Parteien unterschrieben und von einem public purchase witness (kaupanvahvistaja) bestätigt, der Grundstückskäufe bezeugt und Identität und Form prüft. Alternativ wird der Kauf im elektronischen Kaufdienst des National Land Survey of Finland geschlossen. Aus dem Kaufvertrag (kauppakirja) gehen der Zweck der Übertragung, das Grundstück, Verkäufer und Käufer sowie der Kaufpreis und eine etwaige sonstige Gegenleistung hervor.
Starke Authentifizierung. In den elektronischen Kaufdienst des National Land Survey of Finland meldet man sich mit finnischen Mitteln zur starken Authentifizierung an; ausländische Identifizierungsverfahren lassen sich dort nicht verwenden. Ohne finnische Mittel wird der Grundstückskauf in Anwesenheit eines kaupanvahvistaja oder über einen Bevollmächtigten geschlossen.
Übertragungssteuer und lainhuuto. Beim Kauf eines Grundstücks beträgt die Übertragungssteuer (varainsiirtovero, vom Käufer gezahlte Steuer bei Übertragung) 3 %. Der Käufer ist verpflichtet, den lainhuuto innerhalb von 6 Monaten nach Unterzeichnung der Übertragungsurkunde zu beantragen, und die Übertragungssteuer ist vor dem Antrag auf lainhuuto zu zahlen. Nach den Anweisungen der Finnish Tax Administration (Verohallinto), der finnischen Steuerverwaltung, registriert sich ein ausländischer Käufer ohne finnische Personenkennung (henkilötunnus, persönliche Identifikationsnummer in Finnland) vor dem Kauf als Kunde der Steuerverwaltung. Die Registrierung wird mit einem formlosen schriftlichen Antrag beantragt, dem eine Kopie des Reisepasses und gegebenenfalls eine Vollmacht beigefügt werden; beantragen kann sie auch ein vom Käufer bevollmächtigter Vertreter. Nach der Registrierung erhält der Käufer eine künstliche Personenkennung (keinohenkilötunnus) für die Übertragungssteuererklärung und eine persönliche Referenznummer für die Übertragungssteuer. Die Übertragungssteuer kann erst nach der Registrierung erklärt und gezahlt werden.
Gebühren des National Land Survey of Finland (Preisliste, Stand 1. Oktober 2026):
| Posten | Gebühr |
|---|---|
| lainhuuto | 172 € |
| Bestätigung durch den kaupanvahvistaja | 143 € |
| Bestätigung eines Pfandrechts, wenn das Grundstück als Kreditsicherheit verpfändet wird | 47 € |
Wohnungsaktien. Beim Kauf von Wohnungsaktien beträgt die Übertragungssteuer 1,5 %. Sie wird vom schuldenfreien Preis (velaton hinta) berechnet: Kaufpreis und etwaige sonstige Gegenleistung zuzüglich des Anteils am Darlehen der Gesellschaft (yhtiölaina), der auf die Aktien entfällt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (§ 20 des Übertragungssteuergesetzes).
Grundsteuer. Als Eigentümer eines Grundstücks zahlen Sie jährlich Grundsteuer (kiinteistövero). Für ein mökki sind vor allem die Steuersätze für Grund und Boden und für sonstige Wohngebäude relevant; für ein unbebautes Baugrundstück gilt ein eigener Satz. 2026 lagen die Spannen wie folgt:
- Grund und Boden: 1,30–2,00 %
- sonstiges Wohngebäude (zum Beispiel ein Freizeitwohnsitz): 0,93–2,00 %
- unbebautes Baugrundstück: 2,00–6,00 %
Die Steuer zahlt, wer am 1. Januar Eigentümer ist, und zwar für das ganze Jahr. Eine Steuer von mindestens 170 € wird automatisch in zwei Raten aufgeteilt. Die aktuellen Steuersätze der Gemeinden veröffentlicht die Finnish Tax Administration (Verohallinto), die finnische Steuerverwaltung.
Finanzierung. Ob eine finnische Bank einem Käufer mit Wohnsitz im Ausland einen Kredit gewährt, hängt vom eigenen Ermessen der Bank und von den Verbindungen des Kunden nach Finnland ab. Es lohnt sich, bei mehreren Banken nachzufragen.
Den Kaufablauf als Ganzes, einschließlich der Punkte, die vor dem Kauf zu prüfen sind, erklärt unser Ratgeber zum Hauskauf in Finnland.
Das eigene Ferienhaus an Urlauber vermieten: die Grundlagen
Nach § 13 des finnischen Gesundheitsschutzgesetzes und seinem Anhang ist eine zur Unterbringung angebotene möblierte Wohnung, Ferienwohnung oder Räumlichkeit der kommunalen Gesundheitsschutzbehörde spätestens 30 Tage vor Beginn der Tätigkeit schriftlich zu melden. Ob für eine einzelne Tätigkeit eine Meldepflicht besteht, klären Sie am besten bei der kommunalen Gesundheitsschutzbehörde. Eine Meldung ist auch dann abzugeben, wenn sich die Tätigkeit wesentlich ändert oder endet.
Mieteinnahmen aus einer Wohnung in Finnland werden bei Personen mit Wohnsitz im Ausland in der Regel in Finnland als Kapitalertrag besteuert. Einnahmen aus kurzfristiger und gelegentlicher Vermietung sind steuerpflichtig. Mieteinnahmen sind je nach Lage und Saison unterschiedlich.
Auch in Ihrem Wohnsitzland können steuerliche Regeln gelten; es empfiehlt sich, das bei Ihrer dortigen Steuerbehörde zu prüfen.
Regeln für die Kurzzeitvermietung werden in Finnland derzeit vorbereitet; es lohnt sich daher, die aktuellen Regeln vor Beginn der Vermietung zu prüfen.
Vermietung und Verkauf behandeln wir ausführlicher in einem eigenen Artikel: Ferienhaus in Finnland kaufen und vermieten.
Wie es weitergeht
Der Kauf ist nur der erste Schritt. Für das Vermieten und den späteren Verkauf eines Ferienhauses gelten eigene Regeln, ebenso für die laufenden Kosten des Eigentums (Nebenkosten beim Hauskauf in Finnland); wir behandeln diese Themen in eigenen Artikeln, den Kauf selbst in unserem Ratgeber zum Hauskauf in Finnland (Haus in Finnland kaufen). Home Of Homes möchte den Kauf, den Besitz und die Vermietung eines Zuhauses in Finnland einfacher machen – an einem Ort, auch wenn Sie im Ausland leben.
FAQ
Was kostet ein Ferienhaus in Finnisch-Lappland?
Laut dem National Land Survey of Finland lag der Medianpreis bebauter, ans Ufer grenzender Ferienhausgrundstücke in Lappland 2025 in Gebieten mit General- oder Uferbebauungsplan bei 60.000 € je Grundstück, in ganz Finnland bei 92.000 €. Bebaute Wohngrundstücke mit Kleinhaus (asuinpientalokiinteistö) kosteten in Lappland in Gebieten mit Bebauungsplan im Median 121.000 €. Alte Wohnungsaktien in Mehrfamilien- und Reihenhäusern kosteten in Lappland laut Statistics Finland durchschnittlich 1.547 €/m². Größe und Zustand der Objekte unterscheiden sich.
Kann ich mein Ferienhaus in Lappland an Urlauber vermieten?
Nach § 13 des finnischen Gesundheitsschutzgesetzes und seinem Anhang ist eine zur Unterbringung angebotene möblierte Wohnung, Ferienwohnung oder Räumlichkeit der kommunalen Gesundheitsschutzbehörde spätestens 30 Tage vor Beginn der Tätigkeit schriftlich zu melden; ob die Meldepflicht für Ihre Vermietung gilt, klären Sie am besten bei dieser Behörde. Mieteinnahmen werden bei Personen mit Wohnsitz im Ausland in der Regel in Finnland als Kapitalertrag besteuert. Mieteinnahmen sind je nach Lage und Saison unterschiedlich.
Wann sieht man in Finnisch-Lappland Polarlichter?
Laut dem Finnish Meteorological Institute sind Polarlichter in Finnland am häufigsten im nördlichen Lappland zu sehen. In klaren und dunklen Nächten werden sie, überwiegend nach Beobachtungen aus den 1990er-Jahren, in der Gegend von Kilpisjärvi im Durchschnitt in drei von vier Nächten und in der Gegend von Sodankylä im Durchschnitt in jeder zweiten Nacht beobachtet. Ihre Häufigkeit hängt von der Sonnenaktivität ab.
Brauche ich eine Genehmigung für eine Hütte mit Grundstück?
Wer die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzt, braucht für ein Grundstück auf dem finnischen Festland keine Genehmigung des Verteidigungsministeriums. Für Käufer ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit sowie für Organisationen mit mindestens 10 % Beteiligung oder vergleichbarem Einfluss von außerhalb der EU und des EWR verlangt das Gesetz eine Genehmigung für ein Grundstück, nicht für Wohnungsaktien. Auf den Åland-Inseln setzt der Erwerb eines Grundstücks in der Regel eine Genehmigung der Landesregierung voraus, wenn der Käufer kein åländisches Heimatrecht besitzt. Für Schweizer Staatsangehörige gilt eine eigene Regel (siehe Abschnitt „Schweizer Staatsangehörige“).
Weiterführende Artikel
- Ferienhaus in Finnland kaufen: Mökki am See mit Sauna
- Ferienhaus in Finnland kaufen und vermieten
- Nebenkosten beim Hauskauf in Finnland: Steuern und Gebühren
- Haus in Finnland kaufen: Was Sie beachten sollten
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Quellen
- Finnish Meteorological Institute (Ilmatieteen laitos): Tähtitieteelliset vuodenajat, Aurinko ja kuu und Polarlichter: wo und wann (Finnisch)
- Finnish Meteorological Institute: Jokinen u. a. 2021, Raportteja 2021:8
- Statistics Finland (Tilastokeskus): Beherbergungsstatistik, StatFin 11iz und Dokumentation (Finnisch)
- Statistics Finland: Preise alter Wohnungsaktien, StatFin 13mw (Englisch) und Gemeindetabelle 13mx (Finnisch)
- Statistics Finland: Kesä tilastojen valossa (Finnisch)
- National Land Survey of Finland (Maanmittauslaitos): Statistikdienst Grundstückskäufe (REST) und Kaufpreisstatistik 2025, Mitteilung vom 25.02.2026 (Finnisch)
- National Land Survey of Finland: Apartments, Public purchase witnessing und Property Transaction Service (Englisch)
- National Land Survey of Finland, Property Transaction Service: Authentication and payment (Englisch)
- National Land Survey of Finland: Preisliste Grundstücke und Änderung des Gesetzes über die Genehmigungspflicht ab 15.07.2025 (Finnisch)
- Ministry of Defence (Puolustusministeriö): Authorisation to non-EU and non-EEA buyers to buy real estate (Englisch) und Kiinteistönostajien luvat (Finnisch)
- EUR-Lex: Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Freizügigkeit)
- Government of Åland (Ålands landskapsregering): Jordförvärv på Åland und Åländsk hembygdsrätt (Schwedisch)
- Finnish Immigration Service (Migri): FAQ residence permits (Englisch)
- Finnish Tax Administration (Verohallinto): Transfer tax – buying real property, Transfer tax – buyer of a flat und Buyers from outside Finland (Englisch) sowie Ulkomaisen ostajan varainsiirtovero (Finnisch)
- Finnish Tax Administration: Real estate tax rates und Paying real estate tax (Englisch)
- Finnish Tax Administration: Taxation of income received by nonresidents und Occasional rental income from property (Englisch)
- Finlex: Gesetz 470/2019, Gesetz über Wohnungsaktiengesellschaften 1599/2009, Baugesetz 751/2023 und Gesundheitsschutzgesetz 763/1994 (Finnisch; Übersetzungen in Finlex sind inoffiziell)
- Finlex, Gesetzesänderungen: Gesetz 328/2025 und Regierungsverordnung 840/2025 (Finnisch)
Stand der Informationen: Oktober 2026. Regeln und Preise können sich ändern; bitte prüfen Sie aktuelle Angaben bei den oben genannten Quellen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Home Of Homes ist eine Plattform, kein Immobilienmakler.
