Als Rentner nach Finnland auswandern: Miete oder Haus?
Wer als Rentner nach Finnland auswandern möchte und die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz besitzt, kann sich drei Monate ohne Registrierung in Finnland aufhalten; für einen längeren Aufenthalt wird das Aufenthaltsrecht bei der finnischen Einwanderungsbehörde registriert, und für den Aufenthalt ist ein Grund erforderlich. Eine zentrale Entscheidung beim Wohnen ist die zwischen Miete und eigenem Zuhause. Eine allgemeine Antwort darauf, was günstiger ist, gibt es nicht, denn die Kosten hängen von der Wohnung, von der Gesellschaft, der das Wohnhaus gehört, und von Ihrer persönlichen Situation ab.
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Als Rentner nach Finnland: Aufenthalt und Registrierung
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz besitzen, gilt Folgendes: Sie können sich drei Monate ohne Registrierung in Finnland aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt wird das Aufenthaltsrecht beim Finnish Immigration Service (Maahanmuuttovirasto, Migri), der finnischen Einwanderungsbehörde, registriert, und für den Aufenthalt ist ein Grund erforderlich (z. B. Arbeit, Studium oder ausreichende Mittel).
Nach Angaben der finnischen Einwanderungsbehörde ist das Eigentum an Grund und Boden, an einem Grundstück oder an Wohnungsaktien (asunto-osake, Aktien mit Nutzungsrecht an einer Wohnung) in Finnland allein kein ausreichender Grund für eine Aufenthaltserlaubnis oder die Staatsangehörigkeit.
Aktuelle Informationen zum Aufenthalt und zur Registrierung des Aufenthaltsrechts bietet der Finnish Immigration Service (Migri).
Am Rande bemerkt: Im World Happiness Report 2026 (veröffentlicht im März 2026) lag Finnland zum neunten Mal in Folge auf dem ersten Platz. Die Rangfolge beruht auf einer Umfrage, in der die Befragten ihr Leben auf einer Skala von 0 bis 10 bewerten.
Was dieser Artikel nicht behandelt
Fragen zur Auszahlung und Besteuerung der Rente, zur Krankenversicherung, zur Gesundheitsversorgung und zur übrigen sozialen Sicherung gehören nicht zu diesem Artikel. Es empfiehlt sich, sie vor dem Umzug mit der Stelle, die Ihre Rente auszahlt, und mit den zuständigen Behörden zu klären. Auch die Steuerregeln des Landes, in dem Sie derzeit leben, können gelten; dazu empfiehlt sich eine Rückfrage bei der dort zuständigen Steuerbehörde.
Dieser Artikel richtet sich an Rentner bzw. Pensionisten und konzentriert sich auf das Zuhause: Miete oder Eigentum, Stadtwohnung oder Haus auf dem Land, das ganze Jahr oder nur der Sommer.
Das ganze Jahr oder nur den Sommer in Finnland?
Für die Frage, ob Sie das ganze Jahr oder nur einen Teil davon in Finnland verbringen, ist zunächst die oben beschriebene Drei-Monats-Grenze wichtig: Dauert der Aufenthalt länger als drei Monate, wird das Aufenthaltsrecht bei der finnischen Einwanderungsbehörde registriert.
Beim Zuhause selbst ist zu beachten: Ein Sommerhaus (kesämökki) ist nicht immer wintertauglich. Neben dem Sommerhaus kommen als Zuhause eine Wohnung oder ein Haus infrage, zur Miete oder im Eigentum; diese Wohnformen beschreiben die folgenden Abschnitte.
Zum Klima im Sommer: Nach den Vergleichswerten 1991–2020 des Finnish Meteorological Institute (Ilmatieteen laitos), des finnischen Wetterdienstes, liegt die Durchschnittstemperatur im Juli in Helsinki (Station Kaisaniemi) bei 18,1 °C, in Jyväskylä bei 16,7 °C und in Rovaniemi bei 15,6 °C. An den Stationen in Süd- und Mittelfinnland liegt die Tageshöchsttemperatur im Juli im Durchschnitt bei etwa 21–23 °C. Nach Angaben des Finnish Meteorological Institute ist der Tag zur Sommersonnenwende in Helsinki fast 19 Stunden lang. Die Grenze der Mitternachtssonne verläuft am Polarkreis bei Rovaniemi, die Mitternachtssonne gibt es aber auch südlich des Polarkreises auf der Linie Tornio–Kuusamo. Ebenfalls nach Angaben des Finnish Meteorological Institute beginnt die Mitternachtssonne in Nuorgam am 16. Mai und endet am 29. Juli. Die kaamos – die dunkle Jahreszeit, in der die Sonne dort gar nicht aufgeht – dauert in Nuorgam vom 25. November bis 17. Januar.
Wie der finnische Wohnungsmarkt funktioniert: Wohnungsaktien oder Grundstück
Für Miete wie Kauf ist eine Unterscheidung hilfreich: Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder Reihenhaus kauft, kauft in der Regel Aktien eines taloyhtiö (Aktiengesellschaft, der das Wohnhaus gehört). Diese Wohnungsaktien (asunto-osake, Aktien mit Nutzungsrecht an einer Wohnung) berechtigen dazu, eine bestimmte Wohnung zu nutzen. Das Gebäude gehört der Gesellschaft, und das Baugrundstück ist entweder ein eigenes Grundstück der Gesellschaft (oma tontti) oder ein Pachtgrundstück (vuokratontti, gepachteter Grund, oft von der Gemeinde).
Wer dagegen ein Einfamilienhaus oder einen mökki (Ferienhäuschen, oft am See) kauft, erwirbt in der Regel ein Grundstück (kiinteistö, eingetragenes Grundstück samt Gebäuden), also den Grund und die Gebäude. Form des Kaufs, Steuern und Registrierung unterscheiden sich in diesen beiden Fällen.
Auch ein Reihenhaus (meist als taloyhtiö organisiert) wird in Finnland deshalb in der Regel über Aktien erworben, nicht als Grundstück. Als Eigentümer von Wohnungsaktien zahlen Sie den vastike (monatliche Zahlung an den taloyhtiö). Der vastike ist keine Miete, sondern Ihre Zahlung an die Gesellschaft, der das Haus gehört.
| Wohnungsaktien (asunto-osake) | Grundstück (kiinteistö) | |
|---|---|---|
| Typisches Objekt | Wohnung in einem Mehrfamilien- oder Reihenhaus | Einfamilienhaus oder mökki mit Grund |
| Was Sie erwerben | Aktien des taloyhtiö mit dem Recht, eine bestimmte Wohnung zu nutzen | Grund und Gebäude |
| Übertragungssteuer (varainsiirtovero, vom Käufer gezahlte Steuer) | 1,5 % | 3 % |
| Genehmigung des finnischen Verteidigungsministeriums (Ministry of Defence, Puolustusministeriö), finnisches Festland | keine | kann erforderlich sein, siehe Abschnitt „Genehmigungen“ |
| Åland-Inseln | eigene Regeln, siehe Abschnitt „Genehmigungen“ | eigene Regeln, siehe Abschnitt „Genehmigungen“ |
Als Rentner in Finnland wohnen: Miete oder eigenes Haus?
Die Kosten für das Wohnen zur Miete und für eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus hängen von der Wohnung, vom taloyhtiö und von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine allgemeine Antwort darauf, was günstiger ist, gibt es daher nicht – das ist von Fall zu Fall verschieden.
Wohnen zur Miete
Da Wohnungen in Mehrfamilien- und Reihenhäusern in Finnland in der Regel über Aktien eines taloyhtiö gehalten werden, kann auch eine Mietwohnung in einem solchen Haus liegen.
Informationen zu Mieten bietet Statistics Finland (Tilastokeskus), das finnische Statistikamt: Rents of dwellings (Englisch).
Was ein eigenes Zuhause beim Kauf kostet
Wenn Sie kaufen statt mieten, fällt beim Erwerb die Übertragungssteuer an:
- Wohnungsaktien: 1,5 %. Bemessungsgrundlage ist der schuldenfreie Preis (velaton hinta, Kaufpreis plus Anteil am Gesellschaftsdarlehen): der Kaufpreis (und eventuelle sonstige Gegenleistungen) zuzüglich des auf die Aktien entfallenden Anteils am Darlehen der Gesellschaft (yhtiölaina, Wohnungsanteil am Darlehen der Gesellschaft), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Grundstück (Haus, mökki): 3 %.
Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten, runden Zahlen für Wohnungsaktien: Kaufpreis 100.000 € plus Anteil am yhtiölaina 20.000 € ergibt einen schuldenfreien Preis von 120.000 €. Die Übertragungssteuer von 1,5 % beträgt dann 1.800 €.
Was ein eigenes Zuhause jedes Jahr kostet
Bei Wohnungsaktien zahlen Sie laufend den vastike an den taloyhtiö; seine Höhe ist von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden.
Wer ein Grundstück besitzt, zahlt jährlich Grundsteuer. Die Steuer bemisst und erhebt die Finnish Tax Administration (Verohallinto), die finnische Steuerverwaltung. Die Spannen der Steuersätze 2026:
| Art | Steuersatz 2026 |
|---|---|
| Grund und Boden | 1,30–2,00 % |
| Allgemeiner Steuersatz | 0,93–2,00 % |
| Ständig bewohntes Wohngebäude | 0,41–1,00 % |
| Sonstiges Wohngebäude (z. B. Freizeitwohnsitz, vapaa-ajan asunto) | 0,93–2,00 % |
| Unbebautes Baugrundstück | 2,00–6,00 % |
Die Steuer zahlt, wer am 1. Januar Eigentümer ist, und zwar für das ganze Jahr. Beträgt die Steuer 170 € oder mehr, wird sie automatisch in zwei Raten aufgeteilt.
Welche Nebenkosten beim Hauskauf insgesamt entstehen können, erläutert unser Artikel Nebenkosten beim Hauskauf in Finnland. Wie oben beschrieben, ist ein eigenes Zuhause nach Angaben der finnischen Einwanderungsbehörde allein kein ausreichender Grund für eine Aufenthaltserlaubnis.
Beispiel: Haus oder mökki auf dem Land
Ein Beispiel für ein Zuhause abseits der Städte ist ein Haus auf dem Land. Ein Einfamilienhaus oder ein mökki wird in der Regel als Grundstück gekauft, also Grund und Gebäude zusammen.
Nach Angaben des National Land Survey of Finland (Maanmittauslaitos), der finnischen Behörde für Vermessung und Grundstücksregister, lag der Medianpreis eines bebauten kleinen Wohngrundstücks (Einfamilien- und ähnliche Häuser) im Jahr 2025 im dünn besiedelten ländlichen Gebiet (haja-asutusalue) landesweit bei 107.000 €. Median bedeutet: Die Hälfte der Verkäufe lag darüber, die Hälfte darunter. Nach Regionen reichte der Wert von etwa 54.000 € in Satakunta bis 210.000 € in Uusimaa. Zum Vergleich: In Gebieten mit detailliertem Ortsplan (asemakaava) lag der landesweite Median bei 177.000 €.
Die Statistik erfasst nur Grundstücke auf eigenem Grund. Wohnungsaktien und kleine Wohnhäuser auf gepachtetem Grund sind nicht enthalten.
| Region (maakunta) | Gebiet mit detailliertem Ortsplan (asemakaava): Käufe / Median | Dünn besiedeltes ländliches Gebiet (haja-asutusalue): Käufe / Median |
|---|---|---|
| Ganz Finnland | 8.643 / 177.000 € | 5.755 / 107.000 € |
| Uusimaa | 1.739 / 303.000 € | 816 / 210.000 € |
| Pirkanmaa | 950 / 230.000 € | 531 / 140.000 € |
| Varsinais-Suomi | 950 / 197.000 € | 583 / 120.000 € |
| Keski-Suomi | 520 / 152.000 € | 297 / 90.000 € |
| Pohjois-Savo | 285 / 139.000 € | 359 / 97.500 € |
| Finnisch-Lappland | 268 / 121.000 € | 263 / 80.000 € |
| Satakunta | 484 / 115.000 € | 325 / 54.448 € |
| Etelä-Savo | 172 / 96.500 € | 184 / 70.000 € |
Bebaute kleine Wohngrundstücke 2025, Median pro Kauf; keine Wohnungsaktien. Quelle: National Land Survey of Finland.
Wer eher an einen mökki am Wasser denkt: Der Medianpreis bebauter Feriengrundstücke mit Uferlage lag 2025 in Gebieten mit Gesamt- oder Uferplan bei 92.000 € und im dünn besiedelten ländlichen Gebiet bei 74.000 €. In Gebieten mit Gesamt- oder Uferplan lag er zum Beispiel in Uusimaa bei 183.000 €, in Etelä-Savo bei 90.000 €, in Pohjois-Karjala bei 57.000 € und in Finnisch-Lappland bei 60.000 €. Diese Werte sind Kaufpreise pro Grundstück, keine Quadratmeterpreise; Größe und Zustand der Objekte sind unterschiedlich. Nach Angaben von Statistics Finland gab es in Finnland Ende 2025 insgesamt 485.475 Freizeitwohngebäude (mökki).
Es empfiehlt sich, vor dem Kauf bei der Gemeinde die zulässige Nutzung der Gebäude und die Bauvorschriften für das Grundstück zu klären.
Mehr zum Kauf eines Ferienhauses lesen Sie in unserem Artikel Ferienhaus in Finnland kaufen.
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Was ein Zuhause kostet: Preisniveau 2025
Für Wohnungen gibt Statistics Finland Durchschnittspreise pro Quadratmeter an. Sie betreffen gebrauchte Wohnungen in Form von Wohnungsaktien und sind Durchschnittswerte, keine Medianwerte.
| Gebiet | Durchschnittlicher Quadratmeterpreis 2025 (gebrauchte Wohnungsaktien) |
|---|---|
| Ganz Finnland | 2.594 €/m² |
| Hauptstadtregion Helsinki | 4.270 €/m² |
| Übriges Finnland | 1.860 €/m² |
| Helsinki | 4.983 €/m² |
| Tampere | 2.979 €/m² |
| Kuopio | 2.086 €/m² |
Außerhalb der Hauptstadtregion Helsinki lag der durchschnittliche Quadratmeterpreis damit bei weniger als der Hälfte des Wertes in der Hauptstadtregion. In den Regionen des finnischen Festlands reichte er 2025 von 1.108 €/m² in Etelä-Savo bis 3.826 €/m² in Uusimaa.
Für Häuser nennt der National Land Survey of Finland eine andere Kennzahl: Der Medianpreis eines bebauten kleinen Wohngrundstücks lag 2025 landesweit bei 150.000 €. Diese Statistik erfasst nur ganz verkaufte Grundstücke und Teilflächen auf eigenem Grund, keine Wohnungsaktien.
Ausführlichere Zahlen finden Sie in unserem Artikel Immobilienpreise in Finnland.
Wenn Sie kaufen möchten: Genehmigungen und Kosten im Überblick
Wer eine Genehmigung braucht
Für Grundstücke verlangt das finnische Gesetz in bestimmten Fällen eine Genehmigung des Ministry of Defence (Puolustusministeriö), des finnischen Verteidigungsministeriums. Sie ist erforderlich, wenn eine Person ohne Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates ein Grundstück erwirbt, und ebenso, wenn eine Organisation ein Grundstück erwirbt, an der Akteure außerhalb von EU und EWR mit mindestens 10 % beteiligt sind oder auf die sie einen entsprechenden Einfluss haben. Die Genehmigung betrifft nur Grundstücke (z. B. ein Einfamilienhaus mit Grund oder ein mökki-Grundstück), keine Wohnungsaktien. Sie ist spätestens zwei Monate nach dem Kauf zu beantragen; die Gebühr beträgt 210 € (Online-Zahlung) bzw. 280 € (Rechnung) pro Grundstückskennung (kiinteistötunnus, eindeutige Kennung eines eingetragenen Grundstücks), Stand 2026. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hebt die Genehmigungspflicht nicht auf. Wird die Genehmigung nicht erteilt, ist das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung weiterzuveräußern. Das Gesetz gilt nicht auf den Åland-Inseln, die eine eigene Gesetzgebung zum Grunderwerb haben.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen, benötigen Sie auf dem finnischen Festland keine Genehmigung des Verteidigungsministeriums; auf den Åland-Inseln gelten eigene Regeln. Nach Angaben des Ministeriums ist keine Genehmigung erforderlich, wenn der Käufer die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzt, auch wenn er zusätzlich eine andere Staatsangehörigkeit hat.
Auf den Åland-Inseln setzt der Erwerb eines Grundstücks (auch eines mökki-Grundstücks) in der Regel eine Erwerbsgenehmigung des Government of Åland (Ålands landskapsregering), der Landesregierung der Åland-Inseln, voraus, wenn der Käufer kein åländisches Heimatrecht hat. Der Kauf von Wohnungsaktien erfordert nach Angaben der Landesregierung keine Genehmigung, es sei denn, die eigene Erwerbsgenehmigung der Gesellschaft sieht dies vor. Das åländische Heimatrecht kann nur erhalten, wer die finnische Staatsangehörigkeit besitzt; zusätzlich werden grundsätzlich fünf Jahre Wohnsitz auf Åland und befriedigende Schwedischkenntnisse vorausgesetzt. Die Regeln auf Åland weichen vom finnischen Festland ab, und es empfiehlt sich, sie bei der Landesregierung zu prüfen.
Für Schweizer Staatsangehörige gilt eine besondere Regel: Sie benötigen keine Genehmigung des Verteidigungsministeriums, wenn eine Genehmigungspflicht dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz widersprechen würde (Gesetz 470/2019, § 2 Abs. 5). Nach Angaben des National Land Survey of Finland ist das der Fall, wenn eine Schweizer Staatsangehörige oder ein Schweizer Staatsangehöriger ein Aufenthaltsrecht in Finnland hat und der Hauptwohnsitz in Finnland liegt. In anderen Fällen, etwa wenn jemand mit Wohnsitz in der Schweiz einen Freizeitwohnsitz in Finnland kauft, kann eine Genehmigung erforderlich sein; das lässt sich beim Verteidigungsministerium klären. Auf den Åland-Inseln gelten eigene Regeln.
Gesondert gilt seit dem 15. Juli 2025: Das Verteidigungsministerium erteilt keine Genehmigung zum Grundstückserwerb an Personen, deren einzige Staatsangehörigkeit oder deren sämtliche Staatsangehörigkeiten russisch oder belarussisch sind. Auch Organisationen mit Sitz in diesen Ländern und Organisationen, in denen solche Akteure die Mehrheit haben, erhalten keine Genehmigung (Gesetz 470/2019, § 5 a; Regierungsverordnung 840/2025). Das Verbot gilt nicht für Personen, die sowohl beim Erwerb des Grundstücks als auch bei Einreichung des Genehmigungsantrags eine gültige unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Finnland oder eine von Finnland erteilte Daueraufenthaltserlaubnis-EU besitzen. Die Liste der Staaten kann sich ändern.
Was je nach Staatsangehörigkeit gilt, erläutert ausführlich unser Artikel Als Deutscher ein Haus in Finnland kaufen.
Kosten und Fristen beim Grundstückskauf
Die Übertragungssteuer beträgt, wie im Abschnitt „Miete oder eigenes Haus?“ beschrieben, 1,5 % für Wohnungsaktien und 3 % für ein Grundstück. Für ein Grundstück kommen weitere Schritte hinzu:
- Form des Kaufs: Ein Grundstückskauf wird schriftlich geschlossen, von den Parteien unterschrieben und von einem public purchase witness (kaupanvahvistaja, bezeugt Grundstückskäufe, prüft Identität und Form) bestätigt oder im elektronischen Kaufsystem des National Land Survey of Finland abgewickelt. Aus dem Kaufvertrag müssen Zweck der Übertragung, das Grundstück, Verkäufer und Käufer sowie Kaufpreis und sonstige Gegenleistung hervorgehen.
- lainhuuto (Eintragung des Eigentums an einem Grundstück): Das Gesetz verlangt, dass der Käufer sie innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung der Übertragungsurkunde beantragt. Die Übertragungssteuer ist vor dem Antrag auf lainhuuto zu zahlen.
- Gebühren des National Land Survey of Finland (Preisliste, Stand: 1. Oktober 2026): lainhuuto 172 €, Bestätigung durch den public purchase witness 143 €, Pfandeintragung (kiinnitys) 47 € (wenn das Grundstück als Kreditsicherheit dient).
Wie der Kauf Schritt für Schritt abläuft, beschreibt unser Artikel Haus in Finnland kaufen.
Wie es weitergehen kann
Ein Zuhause zu finden ist ein Teil des Umzugs. Für Kauf, Besitz und eine spätere Vermietung gelten jeweils eigene Regeln, die wir in separaten Artikeln behandeln, etwa in Ferienhaus in Finnland kaufen und vermieten. Home Of Homes möchte den Kauf, den Besitz und die Vermietung eines Zuhauses in Finnland einfacher machen – an einem Ort, auch wenn Sie im Ausland leben.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich als deutscher Rentner in Finnland leben?
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz besitzen, können Sie sich drei Monate ohne Registrierung in Finnland aufhalten. Was für einen längeren Aufenthalt gilt, steht im Abschnitt „Aufenthalt und Registrierung“; Fragen zu Rente, Steuern und Krankenversicherung behandelt dieser Artikel nicht.
Muss ich mich registrieren lassen, wenn ich länger in Finnland bleibe?
Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird das Aufenthaltsrecht beim Finnish Immigration Service registriert, und für den Aufenthalt ist ein Grund erforderlich (z. B. Arbeit, Studium oder ausreichende Mittel). Aktuelle Informationen dazu bietet die finnische Einwanderungsbehörde auf migri.fi.
Miete oder eigenes Haus: Was ist für Rentner sinnvoll?
Darauf gibt es keine allgemeine Antwort, denn die Kosten hängen von der Wohnung, vom taloyhtiö und von Ihrer Situation ab. Beim Kauf fällt eine Übertragungssteuer von 1,5 % (Wohnungsaktien) bzw. 3 % (Grundstück) an, und wer ein Grundstück besitzt, zahlt jährlich Grundsteuer (Abschnitt „Miete oder eigenes Haus?“). Welche Genehmigungen beim Kauf eines Grundstücks erforderlich sein können, steht im Abschnitt „Genehmigungen und Kosten im Überblick“; auf den Åland-Inseln gelten eigene Regeln.
Kann ich nur den Sommer in Finnland verbringen?
Wie lange Sie ohne Registrierung bleiben können, steht im Abschnitt „Das ganze Jahr oder nur den Sommer in Finnland?“. Beim Zuhause ist zu beachten, dass ein Sommerhaus (kesämökki) nicht immer wintertauglich ist.
Brauchen Schweizer Rentner eine Genehmigung für ein Haus in Finnland?
Schweizer Staatsangehörige benötigen keine Genehmigung des Verteidigungsministeriums, wenn eine Genehmigungspflicht dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz widersprechen würde; nach Angaben des National Land Survey of Finland ist das der Fall, wenn ein Aufenthaltsrecht in Finnland besteht und der Hauptwohnsitz in Finnland liegt. In anderen Fällen, etwa beim Kauf eines Freizeitwohnsitzes mit Wohnsitz in der Schweiz, kann eine Genehmigung erforderlich sein; das lässt sich beim Verteidigungsministerium klären. Auf den Åland-Inseln gelten eigene Regeln.
Weiterführende Artikel
- Haus in Finnland kaufen: Was Sie beachten sollten
- Als Deutscher ein Haus in Finnland kaufen: Genehmigungen und Regeln
- Immobilienpreise in Finnland: Was kostet ein Haus?
- Nebenkosten beim Hauskauf in Finnland: Steuern und Gebühren
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Quellen
-
Finnish Immigration Service (Migri): EU citizen, Registration of right of residence und FAQ residence permits (Englisch)
-
World Happiness Report: worldhappiness.report (Englisch)
-
Finnish Meteorological Institute (Ilmatieteen laitos): Jokinen u. a. 2021, Tilastoja Suomen ilmastosta ja merestä 1991–2020, Raportteja 2021:8, und Tähtitieteelliset vuodenajat (Finnisch)
-
Finlex: Wohnungsaktiengesellschaftsgesetz 1599/2009, Gesetz 470/2019, Gesetz 328/2025, Regierungsverordnung 840/2025 (Finnisch)
-
National Land Survey of Finland (Maanmittauslaitos): Apartments (Englisch), Kiinteistökauppojen määrä kasvoi Suomessa vuonna 2025, Statistikdienst Grundstückskäufe (REST), Preisliste Grundstücke (Finnisch), Public purchase witnessing (Englisch)
-
National Land Survey of Finland: Muutos lakiin kiinteistönhankintojen luvanvaraisuudesta 15.7.2025 alkaen (Finnisch)
-
Statistics Finland (Tilastokeskus): Prices of old dwellings in housing companies, Tabelle 13mw, Rents of dwellings (Englisch) und Kesä tilastojen valossa (Finnisch)
-
Finnish Tax Administration (Verohallinto): Transfer tax – buyer of a flat, Transfer tax – buying real property, Real estate tax rates und Paying real estate tax (Englisch)
-
Ministry of Defence (Puolustusministeriö): Authorisation to non-EU and non-EEA buyers to buy real estate (Englisch)
-
Government of Åland (Ålands landskapsregering): Jordförvärv på Åland und Åländsk hembygdsrätt (Schwedisch)
Stand der Informationen: Oktober 2026. Regeln und Preise können sich ändern; bitte prüfen Sie aktuelle Angaben bei den oben genannten Quellen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Home Of Homes ist eine Plattform, kein Immobilienmakler.
